LEASING

Nutzen Sie die Vorteile für Ihre neue Werbeanlage!

Leasing

Nutzen Sie die Vorteile für Ihre neue Werbeanlage!

KAUF ODER LEASING?

Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel natürlich eine Steuer mindernde Betriebsausgabe.

Allerdings kann diese Betriebsausgabe nicht im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden. Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer 9 Jahre. Somit beträgt die Abschreibung lediglich ca. 11% p. A.

Wem das nicht gefällt, der hat die Möglichkeit eine Werbeanlage zu leasen. Unser Leasing-Partner unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot.

Vorteil hierbei: die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!

Zudem profitieren Sie von weiteren Vorteilen!

  • Kosteneffizienz und Schonung der Liquidität
    Leasing ermöglicht es Ihnen, eine hochwertige und werbewirksame hpr-Lichtwerbeanlage zu nutzen. Sie tragen keine hohen Anschaffungskosten, sondern zahlen stattdessen moderate monatliche Leasingraten. Das schont Ihre Liquidität!

  • Größerer Investitionsspielraum
    Durch Ihre kluge Entscheidung für das Leasing wird Kapital freigesetzt, um weitere Investitionen in Ihre Apotheke, z.B. in die Erweiterung Ihres Warenlagers, zu tätigen.

  • Vorsteuerabzugsfähigkeit
    Da Sie als Apothekerin oder Apotheker im Sinne des Umsatzsteuergesetzes agieren, sind die monatlichen Leasingraten für Ihre neue hpr-Lichtwerbeanlage vorsteuerabzugsfähig.

  • Leasing ist bilanzneutral
    Da das Leasingobjekt nicht in der Bilanz aktiviert wird, bleibt die Bilanzsumme unverändert. Ihre Eigenkapitalquote sowie die Kreditwürdigkeit werden nicht belastet!

  • Auch anderweitig nutzbar
    Sie können das Leasingmodell für beliebige Anschaffungen unkompliziert nutzen. Es ist nicht nur auf Lichtwerbeanlagen beschränkt.

Kauf oder Leasing?

Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel eine Steuer mindernde Betriebsausgabe.
Allerdings kann diese Betriebsausgabe nicht im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden.

Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer 9 Jahre. Somit beträgt die Abschreibung lediglich ca. 11% p. A.

Der Leasing-Vorteil:

Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast und Sie profitieren zudem von weiteren Vorteilen!

  • Kosteneffizienz und Schonung der Liquidität

  • größerer Spielraum für weitere Investitionen

  • direkte Vorsteuerabzugsfähigkeit

  • Leasing ist bilanzneutral

  • unser Leasingmodell ist auch für anderweitige Bereiche nutzbar

APOTHEKEN-LEASING

Unser Leasing-Partner ermöglicht uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot unbürokratisch zu unterbreiten. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.

  • Leasingmodell mit Eigentumsübernahme – Das bedeutet: Sie leisten keine Anzahlung. Und am Ende der Laufzeit von 48 oder 60 Monaten erfolgt der Erwerb der Werbeanlage durch einen geringen Festbetrag. Ohne versteckte Kosten!

  • Super Konditionen – Aufgrund geringer Verwaltungskosten bietet unser Leasing-Partner besonders attraktive Konditionen. Gern unterbreiten wir ihnen ein Angebot – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag während der Laufzeit flexibel anzupassen, sofern das gewünscht wird.

  • Variable Zahlungsmodalitäten – Degressives Leasing gewünscht? Falls zu Beginn der Leasingzeit eine hohe steuerliche Absetzbarkeit gewünscht ist, bieten wir ihnen eine degressive Version der Zahlungsströme an. Das geht natürlich auch umgekehrt.

Apotheken-Leasing

Unser Leasing-Partner ermöglicht uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot unbürokratisch zu unterbreiten.

Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.

  • Leasingmodell mit Eigentumsübernahme

  • super Konditionen aufgrund geringer Verwaltungskosten

  • variable Zahlungsmodalitäten

LEASING STATT KAUF – ein Beispiel:

Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuer erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind.

Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten. Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.

Hätte Apotheker A. die Werbeanlage geleast, wären lediglich die Leasingraten zu zahlen gewesen, die bei diesem Beispiel je nach Laufzeit zwischen 190,00 € und 230,00 € p. M. betragen. Da die Leasingraten steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden, bleibt ihm nach der Leasingrate am Ende des Anschaffungsjahres ein Betrag zwischen 6.240,00 € und 6.720,00 € übrig.

Leasing statt Kauf –

ein Beispiel:

Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuern erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind.

Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten. Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.

Hätte Apotheker A. die Werbeanlage geleast, wären lediglich die Leasingraten zu zahlen gewesen, die bei diesem Beispiel je nach Laufzeit zwischen 190,00 € und 230,00 € p. M. betragen. Da die Leasingraten steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden, bleibt ihm nach der Leasingrate am Ende des Anschaffungsjahres ein Betrag zwischen 6.240,oo € und 6.720,00 € übrig.