LEASING
… kostet viel weniger und bietet mehr Vorteile als Sie denken!
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Ihre Lichtwerbung ist alt, defekt oder gefällt einfach nicht mehr?
Das kostet wertvolle Kundenaufmerksamkeit und damit Umsatz!
Wir machen Sie wieder zum Blickfang – und das ohne hohe Kosten!
Mit unserer 0%-LEASING-Aktion*
vom 20.03. bis 10.05.2025!

*Angebot gültig vom 20.03. bis 10.05.2025. Nur bei direkter Anfrage der Apothekerin oder des Apothekers. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionen. Bonität vorausgesetzt. Rabatt wird bei vorzeitiger Auslösung nicht erstattet.

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Lassen Sie Ihre Apotheke wieder strahlen – einfach und kostengünstig mit 0% LEASING*!
Schreiben Sie uns hier Ihre Anfrage mit dem Hinweis „0% LEASING“:
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LEASING statt KAUF? – Grundsätzliches!
Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel natürlich eine steuermindernde Betriebsausgabe.
Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer bei einem Kauf allerdings 9 Jahre (Afa). Somit beträgt die Abschreibung hier lediglich ca. 11% p.A. .
Ganz anders im Leasing: Die monatlichen Leasingraten sind direkt als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!
APOTHEKEN-LEASING mit hpr
Unser Leasing-Partner ermöglicht es uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot über eine Laufzeit von wahlweise 48 oder 60 Monate zu unterbreiten – ganz unbürokratisch und in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.
LEASING STATT KAUF – ein Beispiel:
Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuer erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind. Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten.
Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht!
Wenn Apotheker A. die Werbeanlage least, sind lediglich die Leasingraten zu zahlen, welche steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden. Somit reduziert sich seine Steuerlast – je nach individuellem Steuersatz um rund 50%!
Bei der nachfolgenden Grafik für das Leasing-Beispiel gehen wir von 48 Monaten Laufzeit á 2,30%* v. 9.000,- € aus. Das entspricht 207,- € Leasingrate im Monat. Dazu kommt eine einmalige Leistung von 450,-€ Eigentumsübernahme (5% v. 9.000,- €) am Ende der Laufzeit.

*Stand März 2025 / **Ausgehend von einem individuellen Steuersatz von 50 % / Alle Angaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
ACHTUNG! Für Aufträge im Aktionszeitraum vom 20.03. bis 10.05.2025 entfällt der Faktor 2,30% – Sie zahlen keine Zinsen! – Hier: 9.000,- € aufgeteilt auf 48 Monate = 187,50 € – steuerbereinigt** = 93,75 €/Monat.
Leasing statt Kauf? – Grundsätzliches!
Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel eine steuermindernde Betriebsausgabe.
Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer bei einem Kauf 9 Jahre (Afa). Somit beträgt die Abschreibung hier lediglich ca. 11% p.A. .
Ganz anders im Leasing: Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe direkt zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!
Weitere Vorteile im Leasing:

Apotheken-Leasing mit hpr
Unser Leasing-Partner ermöglicht es uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot über eine Laufzeit von wahlweise 48 oder 60 Monaten zu unterbreiten – ganz unbürokratisch und in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.
Wir bieten:
Leasing statt Kauf – ein Beispiel:
Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuern erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind. Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten.
Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.
Wenn Apotheker A. die Werbeanlage least, sind lediglich die Leasingraten zu zahlen, welche steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden. Somit reduziert sich seine Steuerlast – je nach individuellem Steuersatz um rund 50%!
Bei der nachfolgenden Grafik für das Leasing-Beispiel gehen wir von 48 Monaten Laufzeit á 2,30%* v. 9.000,- € aus. Das entspricht 207,- € Leasingrate im Monat. Dazu kommt eine einmalige Leistung von 450,- € Eigentumsübernahme (5% v. 9.000,- €) am Ende der Laufzeit.
Steuerbereinigt:** Leasingrate v. 103,50 € = jährlich 1.242,- € / Eigentumsübernahme = 225,- €

*Stand März 2025 / **Ausgehend von einem individuellen Steuersatz von 50% / Alle Angaben zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.