LEASING
Nutzen Sie die Vorteile für Ihre neue Werbeanlage!
Leasing
Nutzen Sie die Vorteile für Ihre neue Werbeanlage!
KAUF ODER LEASING?
Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel natürlich eine Steuer mindernde Betriebsausgabe.
Allerdings kann diese Betriebsausgabe nicht im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden. Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer 9 Jahre. Somit beträgt die Abschreibung lediglich ca. 11% p. A.
Wem das nicht gefällt, der hat die Möglichkeit eine Werbeanlage zu leasen. Unser Leasing-Partner unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot.
Vorteil hierbei: die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast!
Zudem profitieren Sie von weiteren Vorteilen!
Kauf oder Leasing?
Wenn Sie sich eine neue Lichtwerbeanlage anschaffen möchten, sind die aufzuwendenden Mittel eine Steuer mindernde Betriebsausgabe.
Allerdings kann diese Betriebsausgabe nicht im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden.
Laut der gesetzlichen Festsetzung beträgt die lineare Abschreibungsdauer 9 Jahre. Somit beträgt die Abschreibung lediglich ca. 11% p. A.
Der Leasing-Vorteil:
Die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgabe zu 100% steuerlich absetzbar. Das reduziert Ihre Steuerlast und Sie profitieren zudem von weiteren Vorteilen!
APOTHEKEN-LEASING
Unser Leasing-Partner ermöglicht uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot unbürokratisch zu unterbreiten. Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.
Apotheken-Leasing
Unser Leasing-Partner ermöglicht uns, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Leasingangebot unbürokratisch zu unterbreiten.
Wir kennen die rechtlichen Möglichkeiten, die das Leasing bietet, um die steuerlichen Vorteile für Sie voll auszuschöpfen. Auch hier erhalten Sie alles aus einer Hand.
LEASING STATT KAUF – ein Beispiel:
Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuer erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind.
Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten. Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.
Hätte Apotheker A. die Werbeanlage geleast, wären lediglich die Leasingraten zu zahlen gewesen, die bei diesem Beispiel je nach Laufzeit zwischen 190,00 € und 230,00 € p. M. betragen. Da die Leasingraten steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden, bleibt ihm nach der Leasingrate am Ende des Anschaffungsjahres ein Betrag zwischen 6.240,00 € und 6.720,00 € übrig.
Leasing statt Kauf –
ein Beispiel:
Apotheker A. hat am Ende eines Wirtschaftsjahres 9.000,00 € vor Steuern erwirtschaftet. Dafür kauft er sich eine Werbeanlage. Die Kasse ist folglich leer. Da aufgrund der gesetzlichen Abschreibungsregel jedoch nur 1.000,00 € im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anerkannt wird, bleiben fiskalisch 8.000,00 € übrig, die zu versteuern sind.
Je nach individuellem Steuersatz kann das bis zu 4.000,00 € bedeuten. Apotheker A. freut sich zwar über seine neue Werbeanlage. Aufgrund der Rechtslage wird er jedoch damit konfrontiert Steuern zahlen zu müssen, obwohl er eine Betriebsausgabe in Höhe von 9.000,00 € getätigt hat und das Konto bei null steht.
Hätte Apotheker A. die Werbeanlage geleast, wären lediglich die Leasingraten zu zahlen gewesen, die bei diesem Beispiel je nach Laufzeit zwischen 190,00 € und 230,00 € p. M. betragen. Da die Leasingraten steuerlich zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt werden, bleibt ihm nach der Leasingrate am Ende des Anschaffungsjahres ein Betrag zwischen 6.240,oo € und 6.720,00 € übrig.